Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Slow Dive zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Slow Dive gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Buchung der Reise / Vertragsschluss
1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie der Slow Dive GmbH verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Slow Dive Ihnen eine entsprechende Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie bis zur Annahme durch Slow Dive, jedoch längstens 10 Tage ab Zugang der Anmeldung bei Slow Dive gebunden.
1.2 Die von Slow Dive gegebenen vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 250 § 3 Nummern 1, 3, 4, 5 und 7 EGBGB über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Mindestteilnehmerzahl werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird. Vermittelnde Reisebüros sind von Slow Dive nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
1.3 Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Sollte er fehlen, informieren Sie Slow Dive bitte sofort.

2. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, informiert Slow Dive zunächst über die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

3. Vermittlung von fremden Leistungen
Vermittelt Slow Dive ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen etc., schuldet Slow Dive nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die gebuchte Leistung selbst. Zustandekommen und Inhalt des vermittelten Vertrages richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

4. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung
4.1 Der Reiseveranstalter hat zur Kundengeldabsicherung eine Insolvenzversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r Abs. 3 BGB zu leisten, vgl. Ziffer 1.3.
4.2 Mit Zugang des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Slow Dive behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn fest steht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird, soweit im Vertrag keine anderweitige Regelung getroffen worden ist. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 4 Wochen vor Reiseantritt) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
4.3 Stornoentschädigungen und Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.
4.4 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 8 verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

5. Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Slow Dive bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Slow Dive den Kunden umgehend unterrichten. Der Kunde kann in diesem Fall die Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot von Slow Dive verlangen, sofern diese ohne Mehrpreis von Slow Dive angeboten werden kann.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet Slow Dive den Reisepreis unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

6. Leistungs- und Preisänderungen
6.1 Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Reisende vor Vertragsabschluss selbstverständlich informiert wird.
6.2 Nach Vertragsabschluss und vor Reiseantritt sind notwendige Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und die Reise in ihrer Gesamtheit nicht beeinträchtigen und von Slow Dive nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Slow Dive ist dazu verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.
6.3 Der Kunde ist im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reise (vgl. Punkt 6.2) berechtigt, innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, soweit der Veranstalter ihm eine solche Reise angeboten hat (siehe auch Punkt 5).
6.4 Bei Schiffsreisen entscheidet allein der Kapitän über notwendige Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Route, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen.

7. Umbuchung / Ersatzteilnehmer
7.1 Auf Wunsch nimmt Slow Dive vorbehaltlich Verfügbarkeit und Möglichkeit bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Änderung der Bestätigung vor (Umbuchung). Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
7.2 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn in schriftlicher Form erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Diese Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie Slow Dive spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Slow Dive kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Gegenüber Leistungsträgern entstehende Mehrkosten (z.B. Ticketausstellungskosten) werden gesondert berechnet. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

8. Rücktrittskosten vor Reisebeginn
8.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist Slow Dive schriftlich mitzuteilen. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht ist, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise durch den Kunden verliert Slow Dive den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Slow Dive eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
8.2 Bei Nichtantritt der Reise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind (z.B. abgelaufener Reisepass, zu späte Ankunft am Flughafen), zu deren vertragsmäßiger Erbringung Slow Dive bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf den gesamten Reisepreis bestehen. Grundsätzlich wird sich Slow Dive in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an Slow Dive erstattet werden, wird Slow Dive diese auch an den Kunden erstatten.
8.3
Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann nach Wahl von Slow Dive, die mit erstmaliger Abrechnung der Rücktrittsentschädigung getroffen wird, eine konkret berechnete Rücktrittsentschädigung oder folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung verlangt werden: Bei Pauschalreisen; bis inkl. 45 Tage vor Reiseantritt 20 %, 44 bis 31 Tage vor Reiseantritt 30 %, 30 bis 14 Tage vor Reiseantritt 60 % 13 bis 2 Tage vor Reiseantritt 70 %, danach 95% des Reisepreises. Bei Flugbuchungen: 95% ab Buchungstag. Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Leistungen gesonderte Stornobedingungen gelten können, diese werden in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.

9. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
9.1 Die jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung von Slow Dive (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Slow Dive anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.
9.2 Eine Kündigung des Reisevertrages durch Slow Dive (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von Slow Dive ausgesprochen werden, diese sind insoweit von Slow Dive bevollmächtigt.

10. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie nicht möglich ist oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reisenden geboten ist.
10.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reisende einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Sollte die Mängelanzeige schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung/Schadensersatz) gegenüber Slow Dive geltend machen können.
10.4 Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
10.5 Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von Slow Dive veranstalteten Reisen an die örtliche Vertretung von Slow Dive zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen) oder soweit möglich und zumutbar an Slow Dive direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen).
10.6. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11. Haftungsbeschränkungen für Slow Dive als Reiseveranstalter
11.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird.
11.2 Die Haftung von Slow Dive gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers
beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet Slow Dive jedoch unbeschränkt.

12. Haftung von Slow Dive bei Vermittlung fremder Leistungen
Vermittelt Slow Dive lediglich einzelne fremde Leistungen (vgl. Ziffer 3.), so haftet Slow Dive nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13.1 Slow Dive wird vor Vertragsabschluss den Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes informieren. Die Information über solche Bestimmungen durch Slow Dive bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.
13.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Slow Dive wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
13.3 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen (über die vorvertraglichen Informationen hinaus) erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
13.4 Ergeben sich für den Reisenden wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass Slow Dive seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von Slow Dive nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.
13.5 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Slow Dive unzureichend oder falsch informiert hat.

14. Versicherungen
Slow Dive empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote der Mehr für Sie GmbH. Soweit Slow Dive oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.

15. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
15.1 Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reisende innerhalb einen Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Slow Dive gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
15.2 Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns auf Grund der Anmeldung zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.slow-dive.de/Impressum-datenschutz.aspx. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs.4 Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, kurze Mitteilung an die Anschrift am Ende der Bedingungen genügt.

17. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Drucklegung des Katalogs erfolgte im Dezember 2010. Die Ausschreibung im Katalog bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten.

18. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit Slow Dive als Reiseveranstalter tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

Slow Dive GmbH, Geschäftsführer Peter Heinold, Sonnenstraße 3, 83022 Rosenheim
Tel.: +49 (0) 8031 22 016 33 / Fax: +49 (0) 8031 22 016 91 / E-Mail: info@slow-dive.de
Amtsgericht Traunstein HRB 15864, USt-IdNr.: DE236932555

Stand der Reise- und Zahlungsbedingungen: 1. April 2020